Hier lernen Sie die Personen kennen, die die Organisationsstruktur der Verbände des Bayrischen
Zimmerer- und Holzbaugewerbes mit Leben füllen und sich für die Belange des Zimmererhandwerks einsetzen.
In den nachfolgenden Bildergalerien lernen Sie die einzelnen Persönlichkeiten kennen. Klicken Sie dazu auf Präsidium,
Gesamtvorstand, Mitgliederversammlung, Ausschüsse oder Geschäftsstelle. Danach können Sie durch Klick auf jedes
Bild eine Kurz-Vita der jeweiligen Person einsehen.
Präsidium
Das Präsidium ist das ehrenamtliche Führungsorgan. Es überwacht die Geschäftsführung und die Arbeit der Fachausschüsse
Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand ist das oberste Leitungsorgan und wird durch die Mitgliederversammlung gewählt.
Er besteht aus 5 Personen, die den geschäftsführenden Vorstand(Präsidium) bilden, sowie sieben weiteren Personen.
Der Gesamtvorstand ist für langfristig-grundsätzliche (strategische) Fragen zuständig.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist die oberste Instanz. Sie setzt sich aus Vertretern der angeschlossenen Innungen,
also aus deren Obermeistern und Fachgruppenleiter zusammen (Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks)
bzw. besteht aus den von den Mitgliedern gewählten Delegierten (Verband der Zimmerer- und Holzbauunternehmer in Bayern e.V.).
Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr.
Ausschüsse
Zur Bearbeitung komplexer Sach- und Fachfragen werden vom Gesamtvorstand Fachausschüsse eingesetzt.
Die selbständige Fachausschüsse befassen sich kontinuierlich mit immer wiederkehrenden Problemen und Aufgaben.
Fachbereiche
Zur Vertretung der wesentlichen Tätigkeiten und den damit zusammenhängenden Fragen setzt
der Gesamtvorstand Fachbereiche des Zimmererhandwerks ein. Diese Fachbereiche sind keine rechtlich selbständigen
Organisationen, sondern sind in die Gesamtorganisation des Verbandes eingegliedert.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle mit ihren hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbringt Serviceleistungen
gegenüber den Innungen und deren Mitgliedern entsprechend der jeweiligen Satzung. Sie unterstützt die Führungsorgane
(Vorstände) in ihrer Führungsaufgabe durch die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlage sowie die Aktivitäten der
verschiedenen Organe und Ausschüsse. Die Geschäftsstelle erledigt die administrativen Aufgaben.